In meinen modernen und geschmackvollen Praxisräumen werden Sie sich in den Händen meines kompetenten Teams sicher aufgehoben fühlen.
Meine Praxis ist gemäß §124 Absatz 1 SGB V als podologische Praxis für alle Krankenkassen zugelassen. Damit können Patienten, die eine ärztliche Verordnung erhalten, behandelt werden.
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Sauberkeit und Hygiene werden bei uns großgeschrieben. Unter Beachtung der entsprechenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen halten wir einen hohen Hygienestandard vor.
Unsere Kabinen sind mit Nasstechnik – diese erlaubt schonendes schmerzreduziertes Arbeiten für den Patienten - als auch mit Absaugtechnik ausgestattet.
Was macht ein Podologe?
Podologen sind in der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß tätig. Sie behandeln therapeutisch, rehabilitativ und präventiv.
Werden bei einem Patienten krankhafte Veränderungen am Fuß festgestellt, arbeitet der Podologe als Mittler zwischen Patient und Arzt, Orthopädieschuhmacher oder Physiotherapeut.
Podologen unterliegen der Schweigepflicht.